De-minimis 2012 - Jetzt Antrag stellen und Fördergelder sichern!
Antragsfrist vom 01.10.2011 bis zum 28.02.2012.
Was ist De-minimis?
„De-minimis“ ist ein Förderprogramm der Bundesregierung für inländische Unternehmen im Güterkraftverkehr. Es dient der Unterstützung deutscher Fuhrunternehmen im europäischen Wettbewerb sowie dem Ausgleich der Mautbelastung.
2.000 Euro pro Lkw - bis zu 33.000 Euro pro Unternehmen.
Wer erhält die Förderung?
Alle inländischen Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen > 12 t können davon profitieren. Jeder Lkw > 12 t, der zum 30.09.2011 auf Ihr Unternehmen zugelassen war, wird mit 2.000 Euro gefördert. Die maximale Fördersumme für jedes Unternehmen liegt bei 33.000 Euro. Gefördert wird in Form einer Anteilfinanzierung. Das heißt, es werden maximal 90% der Kosten einer förderfähigen Maßnahme übernommen. Mindestens 10% trägt das Unternehmen selbst.
Was wird gefördert?
» Fahrzeugbezogene Maßnahmen (bis zu 3.600 Euro)
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze, Sicherheitseinrichtungen, Ladungssicherungseinrichtungen, Wartungen im Rahmen eines Wartungsvertrages, Kühltrennwände, Windleitkörper, Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme)
» Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (bis zu 2.500 Euro)
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
» Personenbezogene Maßnahmen (bis zu 1.400 Euro)
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufsbekleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten, Prämien des Fahrpersonal für Schadenfreiheit oder wirtschaftliches Fahren)
Eine detaillierte Auflistung der vom BAG geförderten Maßnahmen sowie Ausnahmen bei der Förderung finden Sie » hier.
Über interessante Angebote sowie viele Details zur De-minimis Förderperiode 2012 informieren wir Sie gerne in unseren Servicecentern.

Alle Details zum Antrag.
Wie Sie die staatliche Förderung erhalten und wie Sie die Ihnen zustehenden Fördermittel optimal nutzen erfahren Sie »hier.







