Fahrerschulungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wer heute und morgen im Transportgeschäft erfolgreich sein will, muss sich täglich neuen Herausforderungen stellen. Ob Fahrzeugsicherheit, Fahrerverhalten oder Kenntnisse in Verkehrsrecht – die Anforderungen werden überall größer.
Mit dem Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind regelmäßige Fortbildungen für Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE ab sofort Pflicht und sollten bis 2014 absolviert werden.
Frühzeitig Schulen - Arbeitsausfälle vermeiden
Fahrer und Unternehmen sollten sich diesem Thema jedoch schon frühzeitig annehmen, um den Arbeitsausfall, der durch die Gesamtdauer von 35 Schulungsstunden anfällt, auf einen möglichst großen Zeitraum zu verteilen.










