Jetzt bis zu 70% Förderung für Aus- und Weiterbildung vom BAG sichern.
Das sollten Sie nicht verschlafen: Sichern Sie sich bis zu 70% Förderung auf die Kosten Ihrer oder der Weiterbildung Ihrer Angestellten. Antragsfrist beim Bundesamt für Güterkraftverkehr ist der 15.02.2011.
Hat Ihr Unternehmen einen Anspruch auf diese Förderung?
Zwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Kriterien) oder 60% bei übrigen Unternehmen gewährt.
Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen bei allen Details sowie bei der Antragstellung weiter.
Oder nutzen Sie »hier das elektronische Antragsverfahren des BAG.







