
E-Auto THG-Quote 2023 zum Fixpreis.
Wir vermitteln Ihre Treibhausgasminderungsquote zum garantierten Festpreis.
275 Euro garantiert:
Wir vermitteln die THG-Quote Ihres E-Auto.
Egal, ob Sie einen Mercedes-EQ oder ein Elektroauto eines anderen Herstellers fahren: Seit 2022 erkennt der Gesetzgeber Ihr Engagement, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren, an. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vermitteln wir Ihre CO₂-Einsparungen an quotenpflichtige Unternehmen, wie Mineralölfirmen. Und das unabhängig von schwankenden Marktpreisen, sondern zum garantierten Fixpreis.
412,50 Euro: Noch mehr Geld für E-Transporter-Fahrer.
Halter*innen eines leichten E-Nutzfahrzeuges (Fahrzeugklasse N1), wie dem eVito oder eSprinter, profitieren von einer 1,5 fachen Quote. Hier beträgt der von uns garantierte Fixpreis 412,50 Euro. Zur Beantragung nutzen Sie ebenfalls unser Formular.
Jetzt hier bei uns beantragen.
Wir vermitteln die Beantragung und Vermarktung Ihrer THG-Quote zu Top-Konditionen.
In nur 2 Minuten beantragt:
Mehrere hundert Euro als Prämie für Ihr Elektroauto.
Sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen können Sie die Prämie bequem und schnell von uns vermitteln lassen. Neben Elektrofahrzeugen (Pkw) sind auch Elektro-Motorräder, Twizys sowie alle Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e) sowie elektrische Kleintransporter und Busse (sprechen Sie uns an) quotenberechtigt. Bitte beachten Sie, dass Hybridfahrzeuge nicht quotenberechtigt sind.
Der Ablauf erklärt:
-
- Fahrzeugschein fotografieren & Prämie beantragen:
Für die Beantragung Ihrer THG-Quote schießen Sie z.B. mit Ihrem Smartphone einfach ein Foto des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres Elektrofahrzeuges und laden dieses bei Ihrer Registrierung hoch. - Einreichung und Bearbeitung durch Umweltbundesamt:
Ihre Unterlagen werden über uns beim Umweltbundesamt eingereicht. Dieses stellt nach Bearbeitung und Bestätigung die THG-Quote aus. - Vermarktung der THG-Quote:
Nun wird Ihre THG-Quote gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen, wie z.B. Mineralölkonzerne, verkauft. - Auszahlung Ihrer Quote:
Die Auszahlung der Quote erfolgt quartalsweise.
- Fahrzeugschein fotografieren & Prämie beantragen:
Die wichtigsten Fragen zur THG-Quote erklärt.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können die THG-Quote bei uns beantragen.
Für welche Fahrzeuge kann die THG-Quote beantragt werden?
Neben Elektrofahrzeugen (Pkw) sind auch Elektro-Motorräder, Twizys sowie alle Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e) quotenberechtigt. Hinzu kommen leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1), wie der eSprinter und eVito sowie elektrisch betriebene Busse (Klasse M3). Bitte beachten Sie, dass Hybridfahrzeuge nicht quotenberechtigt sind.
Sind auch Leasingfahrzeuge antragsberechtigt?
Ja, auch für Leasingfahrzeuge kann die THG-Quote beantragt werden, sofern Sie, der*in Leasingnehmer*in, als Halter*in im Fahrzeugschein stehen.
Für welchen Zeitraum gilt die Quote?
Die Quote kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden.
Wo werden die THG-Quoten gehandelt und wer sind die Abnehmer?
Im Gegensatz zu z.B. CO₂-Zertifikaten werden THG-Quoten nicht an einer Energiebörse gehandelt, sondern auf einem für Endverbraucher*innen sehr intransparenten und illiquiden Markt. In der Regel werden die Quoten gebündelt an quotenpflichtige Unternehmen (wie z. B. Mineralölkonzernen) vertrieben.
Wann erhalte ich die Auszahlung meiner THG-Quote?
Die Auszahlung erfolgt quartalsweise und hängt zudem von der Bearbeitungszeit bis zur Bestätigung vom Umweltbundesamt ab.
Was passiert, wenn ich mein E-Auto verkaufe?
Die bestätigte THG-Prämie steht Ihnen für das laufende Jahr voll zu. Ab dem nächsten Jahr kann der*die neue Halter*in die Quote beantragen.
Ich habe mein E-Auto noch kein ganzes Jahr, kann ich die THG-Quote trotzdem erhalten?
Die Quote kann für ein Fahrzeug nur einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Wenn die Quote vom Vorbesitzer*in noch nicht beantragt wurde, können Sie diese sofort für das laufende Jahr beantragen.
Ich habe mehrere E-Autos, erhalte ich auch mehrere Prämien?
Ja. Ob als Privatperson mit mehreren Elektrofahrzeugen oder Unternehmen mit einem E-Auto-Fuhrpark – Sie können die THG-Quote für jedes auf Sie zugelassene E-Fahrzeug beantragen.
Kann ich meine THG-Quote nicht einfach selbst verkaufen?
Theoretisch ja, praktisch ergibt das allerdings wenig Sinn, da quotenpflichtige Unternehmen in der Regel nur große Stückzahlen in gebündelter Form kaufen, da sich der Verwaltungsaufwand ansonsten nicht lohnt. Wir vermitteln Ihre Quote in gebündelter Form, womit die Chance steigt, den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Muss ich die Prämie für mein E-Auto versteuern?
Hier gilt es zwischen Privat- und Firmenfahrzeugen zu unterscheiden:
Ist als Halter*in ein Unternehmen eingetragen, zählt das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen. Die Zahlungen stellen Betriebseinnahmen dar und folgen entsprechend den allgemeinen steuerlichen Regelungen.
Prämie steuerfrei bei privater Zulassung:
Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer.
Weitere Informationen finden Sie in der Kurzinformation (Aktenzeichen: S 2240/S 2256/S 2257 A – St 32 1, St 32 3, St 31 5) des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz.
Haftungsausschluss: Wir erteilen keine Steuerberatung und empfehlen Ihnen, sich im Zweifel an einen Steuerberater zu wenden.
Sie haben noch Fragen zur THG-Quote?
Gerne helfen Ihnen unsere Produktexperten bei allen weiteren Fragen weiter oder begleiten Sie durch den Beantragungsprozess.
AGB zum THG-QuotenhandelDatenschutzhinweiseIhr/e Ansprechpartner/in

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In nur 2 Minuten beantragt: Wir vermitteln Ihre jährliche Treibhausgasminderungsquote für Ihr E-Auto oder Ihren E-Transporter seriös und zum garantierten Festpreis.
*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH und unter www.DAT.de unentgeltlich erhältlich ist.