Neu gegen alt:
Mit der Mercedes-Benz Abwrackprämie bis zu 15.000 € für Ihren alten Lkw sichern.
Antragsfrist bis zum 15. April 2021.
Sie denken über eine Erneuerung Ihres Lkw-Fuhrparks nach?
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen das aktuelle Förderprogramm* vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mit diesem erhalten Sie bei Verschrottung eines Lkw bis Schadstoffklasse Euro V oder EEV sowie einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t eine Prämie von bis zu 15.000 €.
Voraussetzung für diesen staatlichen Zuschuss ist die gleichzeitige Anschaffung eines im Jahr 2021 produzierten Lkw der Schadstoffklasse Euro VI ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse. Ihr Neufahrzeug muss dabei über rollwiderstandsoptimierte Reifen und ein Abbiege-Assistenzsystem verfügen.
Gefördert wird:
- Anschaffung eines Euro VI-Lkw, wenn im Gegenzug ein Bestandsfahrzeug der Klassen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird.
- Förderfähig sind Lkw der Klassen N2 und N3 ab 7,5 t zzG.
- Das Neufahrzeug muss über einen Abbiegeassistenten (auch nachrüstbar) und rollwiderstandsoptimierte Reifen verfügen.
- Der Kauf wird mit 15.000 € bei Verschrottung eines Euro V- oder EEV-Lkw gefördert, bei EURO 0 bis EURO IV mit 10.000 €.
- Zusätzlich kann auch die Anschaffung intelligenter Trailertechnologien mit bis zu 5.000 € gefördert werden.
Anforderungen Bestandsfahrzeug:
- Schadstoffklasse Euro 0 bis V oder EEV
- Fahrzeugklasse N2/N2G/N3/N3G ab 7,5 t zGG zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mind. 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung)
- Verschrottung muss spätestens 2 Monate nach Zulassung des Neufahrzeugs und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen
Anforderungen Neufahrzeug:
- Schadstoffklasse Euro VI
- Fahrzeugklasse N2/N2G/N3/N3G ab 7,5 t zGG zum Zeitpunkt der Antragsstellung
rollwiderstandsoptimierte Reifen - Abbiegeassistenzsystem
- Mindesthaltedauer 24 Monate im Unternehmen
- Produktionsjahr 2021
- Nachweis über die erfolgte Zulassung muss spätestens 2 Monate nach Zulassung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 beim BAG eingereicht werden
Interesse? Stellen Sie jetzt Ihren Antrag:
Antragsstellung
Den Antrag stellen Sie in elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr.
Die Antragsstellung ist ab 26. Januar 2021 bis 15. April 2021 möglich.
Bewilligung des Antrags durch das BAG
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bewilligung des Antrags durch das BAG (Bundesamt für Güterverkehr).
Neufahrzeugbestellung
Die Bestellung des Neufahrzeugs kann nach Abgabe des Förderantrags erfolgen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Lkw-Neukauf.
Erhalt des Förderbetrags
- 15.000 €: Wenn Sie sich einen im Jahr 2021 produzierte Lkw anschaffen, der die Anforderungen der Abgasstufe Euro 6 erfüllt (mit Diesel-, LNG- oder CNG-Antrieb) und gleichzeitig alte Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis 5 verschrotten lassen.
- 10.000 €: Sie erhalten diese Prämie, für Lkws der Euro-4-Norm oder schlechter.
Bereit für Neues?
Finden Sie ihren perfekten Mercedes-Benz LKW als neuen, vertrauensvollen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Entdecken Sie unsere großartige Fahrzeugpalette im Nutzfahrzeugbereich – weitere Infos finden Sie auf den Modellseiten.
Sie haben Fragen zur Abwrackprämie?
Nutzen Sie unsere Ansprechpartnersuche um direkt zu Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in zu gelangen. Gerne hilft Ihnen unsere kostenlose telefonische Kundenbetreuung weiter und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in vor Ort.
ANSPRECHPARTNERSUCHEIhr/e Ansprechpartner/in
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[1]Sie erhalten 15.000 Euro bei Verschrottung eines Euro V- oder EEV-Lkw. Bei einem LKW mit EURO 0 bis EURO IV erhalten Sie 10.000 Euro. Es gelten die Bedingungen der Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (BAnz AT 08.01.2021 B3) wirksam vom 09.01.2021 bis 30.06.2021, abrufbar auf der Webseite des BAG (www.bag.bund.de). Der Zuschuss beträgt 15.000 EUR im Fall der Verschrottung eines Lkw der Schadstoffklasse Euro V oder EEV oder 10.000 EUR im Fall der Verschrottung eines Lkw der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter. Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen 12 Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein. Der Zuschuss darf pro Neufahrzeug und dem in Zusammenhang mit dem Erwerb verschrotteten Bestandsfahrzeug nur einmal gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH und unter www.DAT.de unentgeltlich erhältlich ist.