Förderung für Elektromobilität.
Auch nach dem Ende 2023 eingestellten Umweltbonus, gibt es für Elektro- und Hybridfahrzeuge von der enorm vorteilhaften Dienstwagenbesteuerung über die THG-Quote bis hin zu Anschaffungsprämien viele Fördermöglichkeiten.
Fördermöglichkeiten für E-Autos & Plug-In Hybride.
Steuervorteil für E-Dienstwagen.
Aus 1 % Regel wird 0,5 %- und sogar 0,25 %-Regel:
Dank angepasster Bemessungsgrundlage bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden im Vergleich zu Verbrennern sinkt der geldwerte Vorteil auf der Gehaltsabrechnung des elektrifizierten Dienstwagenfahrers generell um 50 % auf 0,5 %. Beträgt der Fahrzeugpreis Ihres reinen Stromers unter 70.000 € (ehemals 60.000 € – Achtung, hier gilt der Bruttolistenpreis zzgl. Mehrkosten für Sonderausstattungen) muss mit 0,25 % pauschal sogar nur noch ein Viertel versteuert werden. Voraussetzung für die 0,5 % Besteuerung von Hybriden ist, dass sie weniger als 50 Gramm CO₂-Emissionen pro Kilometer ausstoßen ODER eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen. Ab 2025 wird diese Mindestreichweite auf 80 Kilometer angehoben.
Übrigens: Der Steuervorteil gilt auf für gebrauchte E-Dienstwagen.
Gerne beraten wir Sie zu allen Details und Voraussetzungen.
Weitere Steuervorteile von Stromern und Hybriden.
Reine Stromer 10 Jahre KFZ-Steuerbefreit.
Vollelektrische Fahrzeuge, wie der smart EQ, der EQC, EQA oder der eVito, sind 10 Jahre ab Erstzulassung von der KFZ-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge profitieren zwar nicht von einer Steuerbefreiung, werden allerdings aufgrund des geringen CO2-Ausstoßes sehr niedrig eingestuft.
Steuerfreies "Tanken" beim Arbeitgeber.
Schon seit 2017 ist das Aufladen von E- oder Hybridautos beim Arbeitgeber steuerfrei. Dieser Vorteil wurde erst kürzlich auf 2030 verlängert.
THG-Quote.
Lassen Sie sich Ihre eingesparten CO₂-Emissionen einfach auszahlen: Seit 2022 erkennt der Gesetzgeber Ihr Engagement, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren, an. Im Rahmen des Förderinstruments THG-Quote vermitteln diverse Anbieter Ihre CO₂-Einsparungen in verschiedenen Vergütungsmodellen zum garantierten Fixpreis oder aktuellen Marktpreis.
Oft mehrere hundert Euro in nur 2 Minuten beantragt: Sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen können Sie die Prämie bequem und schnell vermitteln lassen. Neben Elektrofahrzeugen (Pkw) und E-Transportern (1,5-fache Vergütung) sind auch Elektro-Motorräder, Twizys sowie alle Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e) Quoten-berechtigt. Bitte beachten Sie, dass Hybridfahrzeuge nicht Quoten-berechtigt sind.
Eine Übersicht von Anbietern, Preisen und dem Vermittlungsmodell finden Sie bei den üblichen Vergleichsportalen oder unter folgendem Link.
Förderung für Ladestationen.
Zuhause, beim Arbeitgeber oder unterwegs: Wer ein Elektroauto fährt, braucht vielfältige Lademöglichkeiten, um mobil zu bleiben. Die Landesregierung unterstützt deshalb den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Im Fokus stehen in 2024 der Ausbau bei Mehrfamilienhäusern, Arbeitgebern sowie öffentliche Ladeinfrastruktur.
Alle Infos, Voraussetzungen und Fristen finden Sie auf den Seiten des Landes Nordrheinwestfalen.
Förderung für elektrische Kommunalfahrzeuge.
E-Transporter & E-Lkw.
Das Land NRW fördert Kauf, Leasing oder Miete von Elektrofahrzeugen im kommunalen Einsatz. Die Förderhöhe für elektrische Transporter (Klasse N1) beträgt 20 % und maximal 10.000 Euro pro Fahrzeug. Die Förderhöhe für elektrische Lkw (Klassen N2 und N3) beträgt sogar 50 % der Investitionsmehrkosten und maximal 200.000 Euro pro Fahrzeug. Darüber hinaus wird auch der öffentliche Personennahverkehr gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes NRW.
Wir sind gerne für Sie da:
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Gerne unterstützen Sie unsere Produktexperten rund um das Thema Förderung Elektromobilität und geben Ihnen wertvolle Tipps von der optimalen Ausschöpfung der Möglichkeiten bis zur finalen Antragstellung.