Förderung Elektromobilität 2024.


In diesem Artikel geben unsere Produktexperten Ihnen einen Überblick über die in 2023 angepassten Fördermöglichkeiten für unsere Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride und deren Ladeinfrastruktur (Stand 12/2023).

Dank THG-Quote mehrere hundert Euro im Jahr mit Ihrem E-Auto verdienen.

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Seit 2022 erkennt der Gesetzgeber Ihr Engagement, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren, an. Im Rahmen des Förderinstruments THG-Quote vermitteln diverse Anbieter Ihre CO₂-Einsparungen in verschiedenen Vergütungsmodellen. E-Auto-Besitzer können zum Beispiel zwischen Anbietern mit einem im Vergleich zum Marktpreis meist niedriger angesetzten Fixpreis oder zum aktuellen Marktpreis abzgl. einer Vermittlungspauschale wählen.

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Sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen können Sie die Prämie bequem und schnell vermitteln lassen. Neben Elektrofahrzeugen (Pkw) und E-Transportern (1,5-fache Vergütung) sind auch Elektro-Motorräder, Twizys sowie alle Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e) Quoten-berechtigt. Bitte beachten Sie, dass Hybridfahrzeuge nicht Quoten-berechtigt sind.

Eine Übersicht von Anbietern, Preisen und dem Vermittlungsmodell finden Sie bei den üblichen Vergleichsportalen oder unter folgendem Link.

THG-Quoten-Vergleich

E-Kennzeichen Privilegien.

Fahrer von Fahrzeugen mit einem sogenannten E-Kennzeichen profitieren von verschiedenen Privilegien im Straßenverkehr. Dazu zählt vor allem in Städten etwa kostenfreies Parken, das Aufheben von Durchfahrtsverboten oder das Befahren von Busspuren. Welche Vorteile genau Sie mit dem E-Kennzeichen haben, entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden. In unseren Augen vielerorts leider noch ein wenig zu zaghaft.

Steuerfreies “Tanken” beim Arbeitgeber.

Schon seit 2017 ist das Aufladen von E- oder Hybridautos beim Arbeitgeber steuerfrei. Dieser Vorteil wurde erst kürzlich auf 2030 verlängert.

Reiner Stromer 10 Jahre Kfz-Steuerbefreit.

Vollelektrische Fahrzeuge, wie der smart EQ, der EQC, EQA oder der eVito, sind 10 Jahre ab Erstzulassung von der KFZ-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge profitieren zwar nicht von einer Steuerbefreiung, werden allerdings aufgrund des geringen CO2-Ausstoßes sehr niedrig eingestuft.

 

Für Unternehmen und Privatpersonen:

Attraktive Förderprogramme für Ladestationen.

Um Ihren Stromer entsprechend schnell „betanken“ zu können, fördert sowohl das Land NRW, der Bund, als auch die KFW die Errichtung von Ladestationen bzw. Wallboxen.

Bis zu 80 % Förderung des Landes NRW für Unternehmen und Kommunen:
Bei Unternehmen und Kommunen beteiligt sich das Land NRW bzw. der Bund mit bis zu 80 % für öffentlich zugängliche Ladestationen und 50 % (Kommunen 80 %) für nicht-öffentliche Ladestationen auf dem Firmen-/Kommunengelände.
» Mehr zur NRW-Förderung

Nutzung erneuerbarer Energien bei allen Förderprogrammen als Voraussetzung.
Um dem Gedanken der Elektromobilität gerecht zu werden, die Mobilität klimafreundlicher zu gestalten, ist die Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel aus Eigenerzeugung per Fotovoltaikanlage oder mittels Ökostrom-Vertrag für die Zuschüsse Voraussetzung.

Auch örtliche Energieversorger fördern.

Unter anderem gibt es bei den Stadtwerken in Borken, Coesfeld, Gescher, Dinslaken, Kleve, Krefeld und Nettetal Zuschüsse von bis zu 300,- €. Voraussetzungen, Einschränkungen und Befristungen erfahren Sie bei den Energieversorgern, Städten und Gemeinden vor Ort.

Sie interessieren sich für die Installation einer Ladestation?

Gerne empfehlen wir Ihnen unsere örtlichen Installationspartner, die Ihnen von der Planung, über die Installation bis zu Fördermöglichkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Unsere Installationspartner

Welcher Mercedes-Benz erhält welche Förderung?

EQ-Modellübersicht

EQ-MODELLÜBERSICHT

Sie haben Fragen zur Förderungen?

Egal, ob Plug-In-Hybrid oder Elektrofahrzeug, gerne helfen unsere Produktexperten/-innen und Verkaufsberater/-innen bei allen Fragen rund um die Förderung unserer EQ Power Modelle weiter. Nutzen Sie unsere Ansprechpartnersuche um direkt zu Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in zu gelangen. Gerne hilft Ihnen unsere kostenlose telefonische Kundenbetreuung weiter und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in vor Ort.

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*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH und unter www.DAT.de unentgeltlich erhältlich ist.

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So schön unsere Fahrzeuge auch anzusehen sind – richtig erleben können Sie einen Mercedes-Benz am besten bei einer Probefahrt. Für uns schlichtweg das beste Argument für den Kauf eines Mercedes-Benz.

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