
Förderung Elektromobilität 2023.
In diesem Artikel geben unsere Produktexperten Ihnen einen Überblick über die in 2023 angepassten Fördermöglichkeiten für unsere Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride und deren Ladeinfrastruktur (Stand 12/2022).
Umweltbonus & Innovationsprämie bei Kauf & Leasing:
Bis zu 6.750 € für E-Autos – keine Förderung mehr für Plug-In-Hybride.
Gemäß der im Dezember 2022 veröffentlichten Förderrichtlinie im Bundesanzeigen, wird die Förderung für den Kauf und das Leasing von Elektroautos in Form des Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie ab Januar 2023 gesenkt. Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Die Förderung von Hybridfahrzeugen entfällt vollständig. Die letztendliche Höhe der Gesamtförderung, bestehend aus einem Anteil der Automobilhersteller und einem Anteil des Bundes, wird dabei in zwei Stufen in Abhängigkeit vom Netto-Listenpreis des Fahrzeuges bestimmt.
Der Netto-Listenpreis bezieht sich dabei auf den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells zur Markteinführung. Es spielt also keine Rolle, ob das Fahrzeug durch umfangreiche Sonderausstattung einen der Schwellenwerte überschreitet.
Um den Umweltbonus zu erhalten, muss ein Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA stehen.
Förderung Umweltbonus 2023:
- Reine Elektrofahrzeuge bis 40.000 € Netto-Listenpreis: 6.750 €
2.250 € von Mercedes-Benz, 4.500 € vom Bund - Reine Elektrofahrzeuge bis 65.000 € Netto-Listenpreis: 4.500 €
1.500 € von Mercedes-Benz, 3.000 € vom Bund - Reine Elektrofahrzeuge über 65.000 € Netto-Listenpreis: Förderung entfällt
- Hybridfahrzeuge unabhängig von Netto-Listenpreis: Förderung entfällt
Förderung Umweltbonus 2024:
- Reine Elektrofahrzeuge bis 45.000 € Netto-Listenpreis: 4.500 €
1.500 € von Mercedes-Benz, 3.000 € vom Bund - Reine Elektrofahrzeuge über 45.000 € Netto-Listenpreis sowie alle Hybrid-Fahrzeuge: Förderung entfällt
Auch beim Leasing vom Umweltbonus profitieren.
Gut zu Wissen: Der Umweltbonus kann nicht nur beim Kauf, sondern auch bei einem Leasingvertrag geltend gemacht werden. Um die volle Förderung zu erhalten, ist eine Haltedauer von mindestens 24 Monaten vorgeschrieben. Die Förderungen für kürzere Laufzeiten werden wie folgt gestaffelt:
2023:
Haltedauer | Nettolistenpreis bis 40.000 Euro | Nettolistenpreis über 40-65.000 Euro |
---|---|---|
12-23 Monate | 3.375 Euro | 2.250 Euro |
ab 24 Monate | 6.750 Euro | 4.500 Euro |
2024:
Haltedauer | Nettolistenpreis bis 45.000 Euro | Nettolistenpreis über 45.000 Euro |
---|---|---|
12-23 Monate | 2.250 Euro | entfällt |
ab 24 Monate | 4.500 Euro | entfällt |
Bis zu 8.000 € Förderung für Nutzfahrzeuge über 2,3t für Gewerbetreibende und Vereine in NRW.
Für rein elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge über 2,3 t (Fahrzeugklasse N1 und N2) können Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss in Höhe von 8.000 € vom Land NRW pro Fahrzeug beantragen. Und das sowohl bei Kauf, als auch Leasing oder Langzeitmiete. Für die volle Bezuschussung ist zudem eine Haltedauer von vollen 5 Jahren vorausgesetzt. Bei kürzerer Haltedauer verringert sich die Förderung anteilig.
Sprechen Sie uns an – Wir unterstützen Sie gerne:
Unsere Verkaufsberater informieren Sie gerne über alle Förderungen und deren Kombinationsmöglichkeiten. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen Ihres Auftrages mit der Antragstellung und Abwicklung aller Fördermittel. Sprechen Sie uns an.
Vorteil für E-Dienstwagen:
Aus 1 % Regel wird 0,5 %- und sogar 0,25 %-Regel.
Richtig interessant werden unsere EQ- und EQ-POWER Modelle als Dienst- bzw. Firmenwagen: Im Gegensatz zum Verbrenner locken steuerliche Vorteile dank angepasster Bemessungsgrundlage bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden. So sinkt der geldwerte Vorteil auf der Gehaltsabrechnung des elektrifizierten Dienstwagenfahrers generell um 50 % auf 0,5 %. Beträgt der Fahrzeugpreis Ihres reinen Stromers unter 60.000 € (Achtung, hier gilt der Bruttolistenpreis zzgl. Mehrkosten für Sonderausstattungen) muss mit 0,25 % pauschal sogar nur noch ein Viertel versteuert werden. Hybride fallen übrigens auch 2023 unter die 0,5 %-Regel, solange sie weniger als 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer ausstoßen ODER eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen. Ab 2025 wird diese Mindestreichweite auf 80 Kilometer angehoben.
Steuervorteil gilt auch für gebrauchte E-Autos.
Voraussetzung für die gesenkte Bemessungsgrundlage ist übrigens die “Anschaffung” – nicht “Neuzulassung” – nach dem 31.12.2018 und vor dem 01. Januar 2031. Das bedeutet, dass der verringerte Steuersatz auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge gilt. Übrigens: Sollten Sie ein förderfähiges Fahrzeug vor oder nach diesem Zeitraum angeschafft haben, können Sie einen Nachteilsausgleich geltend machen. In Form von pauschalen Abschlägen in Abhängigkeit von der Batteriekapazität wird so der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage um bis zu 10.000 € gemindert.
275 Euro im Jahr 2023 mit Ihrem E-Auto verdienen.
Wir vermitteln Ihre THG-Quote.
Seit 2022 erkennt der Gesetzgeber Ihr Engagement, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren, an. Im Rahmen des Förderinstruments THG-Quote vermitteln wir Ihre CO₂-Einsparungen im Jahr 2023 zum garantierten Festpreis in Höhe von 275 Euro (E-Auto, E-Transporter x1,5 = 412,50 Euro).
In nur 2 Minuten beantragt: mehrere hundert Euro als Prämie für Ihr Elektroauto.
Sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen können Sie die Prämie bequem und schnell von uns vermitteln lassen. Neben Elektrofahrzeugen (Pkw) sind auch Elektro-Motorräder, Twizys sowie alle Kleinklassen mit ZLB I (z.B. L3e, L4e, L5e, L7e) Quoten-berechtigt. Bitte beachten Sie, dass Hybridfahrzeuge nicht Quoten-berechtigt sind.
E-Kennzeichen Privilegien.
Fahrer von Fahrzeugen mit einem sogenannten E-Kennzeichen profitieren von verschiedenen Privilegien im Straßenverkehr. Dazu zählt vor allem in Städten etwa kostenfreies Parken, das Aufheben von Durchfahrtsverboten oder das Befahren von Busspuren. Welche Vorteile genau Sie mit dem E-Kennzeichen haben, entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden. In unseren Augen vielerorts leider noch ein wenig zu zaghaft.
Steuerfreies “Tanken” beim Arbeitgeber.
Schon seit 2017 ist das Aufladen von E- oder Hybridautos beim Arbeitgeber steuerfrei. Dieser Vorteil wurde erst kürzlich auf 2030 verlängert.
Reiner Stromer 10 Jahre Kfz-Steuerbefreit.
Vollelektrische Fahrzeuge, wie der smart EQ, der EQC, EQA oder der eVito, sind 10 Jahre ab Erstzulassung von der KFZ-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge profitieren zwar nicht von einer Steuerbefreiung, werden allerdings aufgrund des geringen CO2-Ausstoßes sehr niedrig eingestuft.
Für Unternehmen und Privatpersonen:
Attraktive Förderprogramme für Ladestationen.
Um Ihren Stromer entsprechend schnell „betanken“ zu können, fördert sowohl das Land NRW, der Bund, als auch die KFW die Errichtung von Ladestationen bzw. Wallboxen.
900 € Förderung der KFW (441) für Unternehmen und Kommunen:
Mit bis zu 900 € pro Ladepunkt unterstützt die KFW den Kauf und die Installation nicht öffentlich zugängliche Ladestationen zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten.
» Mehr zum KFW Förderprogramm 441
Bis zu 80 % Förderung des Landes NRW für Unternehmen und Kommunen:
Bei Unternehmen und Kommunen beteiligt sich das Land NRW bzw. der Bund mit bis zu 80 % für öffentlich zugängliche Ladestationen und 50 % (Kommunen 80 %) für nicht-öffentliche Ladestationen auf dem Firmen-/Kommunengelände.
» Mehr zur NRW-Förderung
900 € Förderung der KFW (440) für Privatpersonen
(Fördermittel KFW 440 aktuell erschöpft, Stand 10/2021)
Die Förderung der KFW richtet sich an Privatpersonen und unterstützt mit einem Pauschalbetrag von 900 € den Kauf der Ladestation und die Installationskosten.
»Mehr zur KFW-Förderung
Nutzung erneuerbarer Energien bei allen Förderprogrammen als Voraussetzung.
Um dem Gedanken der Elektromobilität gerecht zu werden, die Mobilität klimafreundlicher zu gestalten, ist die Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel aus Eigenerzeugung per Photovoltaikanlage oder mittels Ökostrom-Vertrag für die Zuschüsse Voraussetzung.
Auch örtliche Energieversorger fördern.
Unter anderem gibt es bei den Stadtwerken in Borken, Coesfeld, Gescher, Dinslaken, Kleve, Krefeld und Nettetal Zuschüsse von bis zu 300,- €. Voraussetzungen, Einschränkungen und Befristungen erfahren Sie bei den Energieversorgern, Städten und Gemeinden vor Ort.
Sie interessieren sich für die Installation einer Ladestation?
Gerne empfehlen wir Ihnen unsere örtlichen Installationspartner, die Ihnen von der Planung, über die Installation bis zu Fördermöglichkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Sie haben Fragen zur Förderungen?
Egal, ob Plug-In-Hybrid oder Elektrofahrzeug, gerne helfen unsere Produktexperten/-innen und Verkaufsberater/-innen bei allen Fragen rund um die Förderung unserer EQ Power Modelle weiter. Nutzen Sie unsere Ansprechpartnersuche um direkt zu Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in zu gelangen. Gerne hilft Ihnen unsere kostenlose telefonische Kundenbetreuung weiter und verbindet Sie bei Bedarf direkt mit Ihrer/-m persönlichen Verkaufsberater/-in vor Ort.
ANSPRECHPARTNERSUCHEIhr/e Ansprechpartner/in

Das könnte Sie auch interessieren:
*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH und unter www.DAT.de unentgeltlich erhältlich ist.